Kochel am See (amtlich: Kochel a.See) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
4131 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82431, 82432
Vorwahlen
08851, 08858
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kochel am See
Bahnhofstraße 5
82431 Kochel am See
2. Standesamt Kochel am See
Bahnhofstraße 5
82431 Kochel am See
3. Finanzamt Weilheim
Sankt-Johann-Straße 1
82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Kochel am See – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Kochel am See prüft verschiedene Varianten für die Neugestaltung des Verstärkeramt-Areals. Es gibt vier Varianten: Eine beinhaltet den Bau von Bauhof und Wohnungen ohne Räume für Obdachlose und Jugend, eine weitere mit weniger Wohnungen durch den Verzicht auf den Dachgeschossausbau, eine dritte mit dem Neubau eines Bauhofs ohne Wohnungen und eine vierte mit ausschließlich Wohnungen, wobei der Bauhof an einem alternativen Standort beim Fußballplatz geprüft werden soll.
Zusätzlich wurde der Bauantrag für eine Privatklinik des Asklepios-Konzerns auf dem ehemaligen Verdi-Areal am Kochelsee einstimmig genehmigt. Diese Klinik soll für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik dienen und umfasst mehrere Gebäude, Tiefgaragen und begrünte Flachdächer.
Weitere Bauprojekte umfassen den Neubau einer Bootshütte für die Wasserwacht, die Ablehnung eines Bebauungsplans für gastronomische Erweiterungen am Parkplatz der Herzogstandbahn und die Einrichtung eines kleinen Wohnmobilplatzes im Unteranger.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.